Das erwartet Dich: Weiterentwicklung der Lohnstrukturen in der Pflege // Lohndurchschnitt und Mindestlohn // ABVP-Tarif bietet 4.000 EUR Einstiegsgehalt // Pflegebranche muss Karriereentwicklungen für Pflegefachpersonen berücksichtigen
Seit Einführung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) ist klar, dass Pflegeeinrichtungen, die bisher ihre Beschäftigten noch nicht nach Tarif bezahlt haben, verpflichtet sind, ab dem 1. September 2022 nach tarifähnlichen Strukturen zu zahlen. Der Pflegeberuf soll dadurch insgesamt attraktiver gemacht werden, denn eine gute Bezahlung kann insbesondere für junge Menschen, die einen Pflegeberuf erlernen möchten, interessant sein. Außerdem könnten mit den neuen Vergütungsstrukturen Beschäftigte unter Umständen länger im Beruf gehalten werden. Können die Pflegeeinrichtungen bis zum 01. September allerdings keinen Nachweis darüber liefern, dass sie dieser Verpflichtung nachkommen, verlieren sie ihre Zulassung für die pflegerische Versorgung nach dem Recht der Pflegeversicherung.
Ein Drittel aller Pflegeeinrichtungen unterliegen Tarifbindung
Eine aktuelle Studie der Pflegekassen macht deutlich, dass weniger als ein Drittel aller Pflegeeinrichtungen in Deutschland der Tarifbindung unterliegen (s. Pressemeldung AOK Bundesverband vom 07.02.2022). Dieses Ergebnis legt dar, dass es hier noch sehr viel Spielraum für die Pflegeunternehmen gibt, ihr Personal besser zu bezahlen. Mit der gesetzlichen Grundlage besteht für Pflegebetriebe nun die Möglichkeit, mit den Pflegekassen deutlich höhere Gehälter der Beschäftigten zu verhandeln. Die Pflegekassen dürfen eine Zahlung nach Tarif ohnehin nicht als „unwirtschaftlich“ ablehnen. Diese Regelung galt übrigens schon vor der Einführung des GVWG. Durchschnittlich liegt der Stundenlohn über alle Beschäftigtengruppen bundesweit bei 18,95 Euro. Allerdings zeigt sich ein Ost-West-Gefälle zwischen den Stundenlöhnen. Im Osten von Deutschland liegt der durchschnittliche Stundenlohn bei 17,98 Euro. Im Westen hingegen liegt der Stundenlohn bei 20,19 Euro. Eine weitere Erkenntnis der Studie macht deutlich, dass 70 % der Einrichtungen, die aktuell schon tariflich zahlen, den kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen unterliegen. Die anderen 30 % dieser Einrichtungen sind an Haus- oder Flächentarifverträge gebunden.
Hohe Lohnsteigerungen oder ist noch Luft nach oben?
Im Vergleich zu den durchschnittlichen Stundenlöhnen entsprechend einer tarifähnlichen Vergütung kommt zum 1. September 2022 außerdem eine Steigerung der Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland hinzu. Das Ärzteblatt berichtet darüber, dass die Mindestlöhne für Hilfskräfte bis Ende 2023 schrittweise von 12 auf 14,15 Euro steigen, für qualifizierte Hilfskräfte von 12,50 auf 15,25 Euro und für Pflegefachkräfte von 15 auf 18,25 Euro (s. Ärzteblatt vom 08.02.2022 „Weitere Mindestlohnerhöhung für Altenpflegekräfte ab September“). Steigt der Mindestlohn für Pflegefachkräfte dadurch beispielsweise auf 18,25 Euro, könnte für diese Beschäftigtengruppe der vergleichsweise geringere durchschnittliche Stundenlohn von derzeit 17,98 Euro im Osten von Deutschland damit kompensiert werden. Diese Lohnsteigerungen mögen auf den ersten Blick erst einmal hoch erscheinen, allerdings stellt sich im Vergleich zum deutschlandweiten Durchschnittseinkommen von 47.700 Euro heraus, dass mit einem durchschnittlichen Stundenlohn von 18,95 Euro (ca. 43.000 Euro inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld bzw. ca. 3.300 Euro/ Monat bei einer 40-Stunden-Woche) noch ganz viel Luft nach oben ist. Zumindest sind mit diesen durchschnittlichen Stundenlöhnen noch nicht die geforderten 4.000 Euro Einstiegsgehalt erreicht, wie sie Berufsverbände, unter anderem der DPR oder auch der DBfK, schon seit Langem fordern.
Einigung auf Einstiegsgehalt von 4.000 Euro
Eine gute Nachricht war deshalb die Einigung zwischen dem Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege (ABVP) und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD). Beide Organisationen konnten sich auf ein Einstiegsgehalt für Pflegefachkräfte in Höhe von 4.000 Euro bei einer 39-Stunden-Woche einigen. Interessant sind vor dem Hintergrund des in der Pflegebranche schon lange bestehenden Fachkräftemangels die Eckpunkte des Tarifvertrages:
– Einstiegsgehalt für Pflegefachkräfte 4.000 Euro
– Einstiegsgehalt für Pflegehelfer 2.957,84 Euro
– Einstiegsgehalt für ungelernte Tätigkeiten 2.853,23 Euro
– Einstiegsgehalt für Pflegedienstleitungen 5.002,32 Euro
Hinzu kommen außerdem Zuschläge für Überstunden (25%), Samstags- und Sonntagsarbeit (25%), Feiertagsarbeit (35%) und bei besonderen Feiertagen (50%). Für die Nachtarbeit gibt es Zuschläge in Höhe von 25/ 40%. Weiterhin gibt es noch Funktionszulagen, z.B. für die Praxisanleitung (100 Euro), für die Teamleitung (100 Euro), für den Arbeitsbereich Ambulanter Dienst (150 Euro). Auch weitere Urlaubstage von 10 Arbeitstagen, die zum gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen, hinzugezählt werden, sind nun Bestandteil dieses Tarifvertrages (s. Pressemeldung Häusliche Pflege vom 07.02.2022, „ABVP einigt sich auf 4.000 Euro Einstiegsgehalt für Fachkräfte“).
Vor dem Hintergrund der eingeführten Pflegestudiengänge (primärqualifzierender Bachelorstudiengang im Fach Pflege) besteht jedoch nach wie vor Weiterentwicklungsbedarf im Sinne einer entsprechenden tariflichen Bezahlung.
Die bisherigen Entgeltgruppen und Strukturen geben an vielen Stellen noch nicht transparent genug zu erkennen, welche Eingruppierung für akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen vorgesehen werden kann. Die derzeitigen Vergütungsmodelle geben Hoffnung, dass sich das Berufsbild der Pflegeberufe in Deutschland über eine deutlich höhere Bezahlung in den nächsten Jahren verbessern kann. Pflegebetriebe müssen jedoch auch die Möglichkeit erhalten, nicht nur das Pflegepersonal in ihrem Betrieb zu halten und über die neue generalistische Ausbildung in den nächsten Jahren auch für ihren Betrieb zu gewinnen, sondern auch die Bachelorabsolventen für die operative Berufspraxis der professionell Pflegenden zu gewinnen. Im Zuge der Weiterentwicklung dieser Lohnstrukturen müssen zukünftig Bachelor-Absolventen, Master-Absolventen und auch über Fachweiterbildungen qualifizierte Pflegefachpersonen angemessen vergütet sowie entsprechende vertikale und horizontale Karriereentwicklungen in den Gehaltsstrukturen berücksichtigt werden können.